Rechtsprechung
   RG, 14.01.1937 - 3 D 681/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,446
RG, 14.01.1937 - 3 D 681/36 (https://dejure.org/1937,446)
RG, Entscheidung vom 14.01.1937 - 3 D 681/36 (https://dejure.org/1937,446)
RG, Entscheidung vom 14. Januar 1937 - 3 D 681/36 (https://dejure.org/1937,446)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1937,446) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Darf das Gericht das schriftliche Gutachten eines Sachverständigen, der vor der Hauptverhandlung verstorben ist, als Beweismittel für die Wahrnehmungen oder Urteile verwenden, die der Verstorbene darin bekundet hat?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 10
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Daß neben der Vernehmung der in Betracht kommenden Person als Zeuge eine frühere protokollarisch oder in einer schriftlichen Erklärung festgehaltene Äußerung dieser Person im Wege des Urkundenbeweises verwertet wird, verbietet die Vorschrift nicht (RGSt 71, 10; BGHSt 1, 4 f [BGH 28.11.1950 - 2 StR 50/50]; a.A. Schneidewin a.a.O.).
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Das Reichsgericht hat, ohne dafür eine nähere Begründung zu geben, schlechterdings alle schriftlichen Aufzeichnungen, die eine Person über irgendwelche Wahrnehmungen gemacht hat, unter den Begriff gefasst (vgl z.B. RG GoltdArch 46, 453; RGSt 71, 10).
  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86

    Verlesbarkeit einer schriftlichen Erklärung eines die Auskunft nach § 55

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beschränkt den Begriff im Anschluß an Schneidewin (JR 1951, 481, 483) anders als das Reichsgericht (RGSt 26, 138; 71, 10)zunächst auf solche schriftlichen Erklärungen, die von vornherein zu Beweiszwecken abgefaßt sind und sich zu einem für das Verfahren erheblichen Beweisthema äußern (BGHSt 6, 141, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]; 20, 160, 161 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65]; BGH NStZ 1982, 79; Mayr in KK § 250 Rdn. 9 m. w. Nachw.).
  • BGH, 28.01.1956 - 1 StR 560/55

    Rechtsmittel

    Dieser Maßnahme hätte im übrigen die Vorschrift des § 250 StPO, die auch auf Sachverständigengutachten anzuwenden ist (vgl. RGSt 71, 10; BGH 2 StR 269/55 vom 25. Oktober 1955), entgegengestanden, da die Voraussetzungen des § 256 StPO nicht gegeben waren.
  • BGH, 14.04.1964 - 1 StR 63/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Unter "schriftlicher Erklärung" ist jedoch nicht jede schriftliche Aufzeichnung einer Person über irgend welche Wahrnehmungen zu verstehen, sondern nur eine solche Erklärung, die zu Beweiszwecken verfaßt worden ist (so entgegen der Ansicht des Reichsgerichts - u.a. in RGSt 26, 138 und 71, 10 - BGHSt 6, 141; vgl. auch Löwe-Rosenberg StPO 21. Aufl. Anm. 5 zu § 250; Kleinknecht-Müller StPO 4. Aufl. Anm. 1 b zu § 250; Schneidewin in JR 1951, 481).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht